Winterdienst in Frankfurt - Ginnheim
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- 24/7 Notdienst-Zentrale vom 01.11.-31.03.
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Winterdienst
Krüger & Krüger Winterdienst können Sie Vertrauen
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Über 100 Winterdienstfahrzeuge für unsere Kunden unterwegs
Während die Stadt noch schläft sind wir für Sie schon im Einsatz
Winterdienst & Schnee- und Eisbeseitigung
in Frankfurt - Ginnheim vom professionellen Fachbetrieb
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind beim Winterdienst gefragt, wie kaum bei einer anderen Tätigkeit im Gebäudeservice. Und das kurioserweise zumeist vollkommen spontan – mit Bereitschafts-Charakter: Wenn's schneit, müssen die Mitarbeiter mitsamt Maschinenpark ausrücken – unverzüglich und sofort, zu hoch ist die Rutschgefahr. In der Realität ist das nur leistbar von Unternehmen, die über einen ausreichend großen Mitarbeiterstamm verfügen. Für Krüger & Krüger sind tagtäglich deutschlandweit ca. 1.000 Personen im Einsatz.
Winterdienst in Frankfurt:
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- Krüger & Krüger
Facility Services GmbH - Lyoner Straße 14
- D-60528 Frankfurt
- 069 - 17 53 71 50
- info@krueger-services.de
Wir führen unseren professionellen Winterdienst in allen Stadtteilen für Sie durch
Winterdienst in Frankfurt - Ginnheim – damit Glätte nicht verhängnisvoll wird
Räum- und Streupflicht gilt für Privatpersonen wie auch für gewerbliche Unternehmen und öffentliche Liegenschaftsverwalter. Die Gehwegreinigung ist Pflicht für Immobilienbesitzer. Die kann zwar per Mietvertrag an die Bewohner übertragen werden. Dennoch, die Verantwortung dafür, dass Passanten vor der Tür nicht ausrutschen, verbleibt. Nicht selten bevölkern Schadenersatzforderungen von Menschen, die auf glattem Untergrund ausgerutscht sind, die Gerichte. Damit das erst gar nicht so weit kommt, bieten wir Ihnen unsere Dienste an. Wir sind mit dem notwendigen Equipment von Schneeschaufeln bis zu Schneefräsen und Schneepflügen ausgestattet. Die gesamte Peripherie ist bestens organisiert und aufeinander abgestimmt. Als Streumittel setzen wir möglichst umweltschonende Varianten ein. Von Gehwegen über Zufahrtswegen, von Ladezonen über Verkehrswege bis zu Parkflächen beseitigen wir sämtliche Flächen von Schnee und Eis auf Basis der kommunalen Winterdienstsatzungen. Zudem sorgen unsere Streudienste im 24h-/7-Tage-Service dafür, dass die Glättebildung verhindert wird. Am Ende der alljährlichen Kälteperiode wird das eingesetzte Streugut von uns wieder entfernt.
Der Winterdienst kann als Einzelmodul oder auch als Teil eines umfassenden Facility-Plans gebucht werden. Abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung kann sie auch Teil des Hausmeisterservice‘ oder der kompletten Objektbetreuung sein. Akkurat und pünktlich: Wir erledigen die Räum- und Streuarbeiten während Sie sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern – oder möglicherweise noch im verdienten Schlaf befinden. Um Ihnen ein kostenloses Vorabangebot zu unterbreiten, benötigen wir vor allem die Quadratmeter-Größe der Flächen. Bilder können für die exakte Beurteilung hilfreich sein. Vor der konkreten Vertragsunterzeichnung sollte ein Gespräch mit einem unserer Kundenbetreuer stehen. Schon jetzt freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Winterdienst in Frankfurt - Ginnheim – für alle verpflichtend?
Ja, diese Schneeräumpflicht besteht definitiv und zwar nicht nur in Frankfurt - Ginnheim. Insbesondere öffentliche Gehwege müssen von den Anwohnern entlang ihres Grundstückes schnee- und eisfrei gehalten werden. Der Schnee sollte dabei an den Gehwegrand und außerhalb von Treppen geschoben werden, so dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Sollte es auch glatt sein, müssen die geräumten Flächen sogar mit Splitt, Kies oder Sand abgestreut werden. Sollten Sie die Flächen mit dem Streugut nicht ausreichend Stumpf bekommen, sind Sie verpflichtet die Eisflächen komplett zu entfernen. Ganz wichtig: Salz bzw. Streusalz darf zum Schutz der Umwelt auf öffentlichen Gehwegen auf gar keinen Fall verwendet werden. Hier drohen sogar Bußgelder seitens der Stadt!
Damit das erst gar nicht erst so weit kommt, bieten wir Ihnen unseren professionellen Winterdienst in Frankfurt - Ginnheim an. Wir sind mit dem notwendigen Equipment von Schneeschaufeln über Schneefräsen und Schneepflügen bis hin zum Unimog bestens ausgestattet. Die gesamte Peripherie ist bestens organisiert und aufeinander abgestimmt. Als Streumittel setzen wir möglichst umweltschonende Varianten ein. Von Gehwegen und Zufahrtswegen, über Ladezonen und Verkehrswege bis hin zu Parkflächen beseitigen wir sämtliche Flächen von Schnee und Eis auf Basis der kommunalen Winterdienstsatzungen. Zudem sorgen unsere Streudienste im 24/7-Service dafür, dass die Glättebildung verhindert wird.
Um zu der einleitenden Frage zurück zu kommen:
Im Prinzip hat jede Stadt oder Gemeinde eine Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Gehwege. Diese werden aber in der Regel im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über die Gemeindesatzung auf die Haus- bzw. Grundstückseigentümer, deren Grundstücke sich an den öffentlichen Gehwegen befinden, übertragen. So ist es auch mit der Schneebeseitigung in Frankfurt - Ginnheim der Fall. Insbesondere an Eckgrundstücken können hier zum Teil sehr große Flächen zusammenkommen und auch dementsprechende Kosten verursachen, sofern der Schneedienst keine günstigen Preise hat. Die Eigentümer haben allerdings die Möglichkeit, die Pflichten der Schnee- und Eisbeseitigung an die Mieter bzw. Bewohner der jeweiligen Immobilie abzuwälzen, so dass diese den Räum- und Streudienst übernehmen müssen. Grundsätzlich steht der Eigentümer einer Immobilie allerdings in der Pflicht, die verschneiten und vereisten Gehwege und Zuwege durch Räumen und Streuen zu sichern. Wird der Dienst nicht durch den Vermieter selbst oder einen Beauftragten durchgeführt, kann der Vermieter den Winterdienst wie beschrieben über den Mietvertrag an den Mieter übertragen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, freuen wir uns, Ihnen kurzfristig ein Angebot für den diesjährigen Schneeräumdienst in Frankfurt - Ginnheim zu unterbreiten. Um Ihnen ein kostenloses Vorabangebot zu unterbreiten, benötigen wir vor allem die Quadratmeter-Größe der Flächen. Bilder können für die exakte Beurteilung hilfreich sein.
Der Schneedienst kann bei uns als Einzelmodul oder auch als Teil eines umfassenden Facility-Plans gebucht werden. Abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung kann sie auch Teil des Hausmeisterservice oder der kompletten Objektbetreuung sein. Akkurat und pünktlich: Wir erledigen die Räum- und Streuarbeiten während Sie sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern – oder sich möglicherweise noch im verdienten Schlaf befinden.
Hier bekommen Sie realistische Einblicke in unsere Arbeit. Viel Spaß!
Weitere allgemeine Informationen zum Winterdienst in Frankfurt - Ginnheim
Wer haftet bei Unfällen, aufgrund eines nicht richtig ausgeführten Winterdienstes? Wenn Sie die Schneebeseitigung per Auftrag an einen externen Räum- und Streudienst abgetreten haben, definitiv nicht Sie, sondern der beauftragte Winterdienst! Wenn Sie aber keinen externen Winterdienst beauftragt haben, können Sie persönlich zur Rechenschaft gezogen werden! Bitte beachten Sie in diesem Fall auch, dass verletzte Personen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und die Stadt Frankfurt darüber hinaus auch Bußgelder verhängen kann.
Professionelle Winterdienste wie wir, sind in Frankfurt - Ginnheim verpflichtet sich an das gültige Wegerecht zu halten. In diesem Wegerecht, welches im Übrigen ein richtiges Gesetz ist, werden unter anderem die gleich folgenden Regeln verpflichtend beschrieben.
Die wichtigsten Punkte aus dem Wegegesetz, kurz und knackig für Sie zusammengefasst:
- Der Schnee und eine eventuelle Glättebildung müssen erst beseitigt werden, wenn es aufgehört hat zu schneien. Der Winterdienst ist dann aber sofort durchzuführen!
- Bei sehr starkem Schneefall und /oder Glättebildung muss allerdings regelmäßig, und wenn nötig auch mehrmals täglich, der Schnee und das Eis beseitigt werden!
- Wenn es nach 20 Uhr schneit, muss die Schnee- und Eisbeseitigung bis 8:30 Uhr am Folgetag erfolgen. An Sonn- und Feiertagen hat der Räumdienst bis 9:30 Uhr Zeit.
- Gehwege müssen in der Regel auf einer Breite von einem Meter (1m) geräumt werden. Bei starkem Fußgängeraufkommen sogar bis zu 1,5 Metern und an Eckgrundstücken, muss sogar bis zum Bordstein geräumt werden. Treppen müssen in voller Breite schnee- und eisfrei gehalten werden.
- Auch gut zu wissen: Fahrradwege unterliegen nicht der verpflichtenden Schnee- und Eisbeseitigung in Frankfurt - Ginnheim, so dass der Schneeräumdienst hier nicht zwingend aktiv werden muss.
Was kostet ein professioneller Winterdienst in Frankfurt - Ginnheim?
Grundsätzlich kann man sagen, dass es 2 verschiedene Abrechnungsmodelle gibt. Zum einen gibt es die Saison-Pauschalvereinbarung, wo Sie zu Beginn der Saison, den Pauschalbetrag X an den Winterdienst zahlen. Um das Risiko für die Winterdienstfirmen kalkulierbar zu machen, sind die Pauschalverträge, je nach Anbieter bei 15 oder 20 Winterdiensteinsätzen gedeckelt. Sollte der Winter sehr intensiv sein, müssen zusätzliche Einsätze, die über die vereinbarte Pauschale von 15 oder 20 Einsätzen hinausgeht, gesondert vergütet werden.
Die Winterdienstsaison geht übrigens vom 01.11. bis zum 31.03. Sie können mit dem Dienstleister vereinbaren, dass die Streumittel zum Ende der Saison durch den Dienstleister entfernt werden. In der Regel kommt hier eine kleine Gebühr on Top.
Die andere Variante den Winterdienst zu vergüten, ist die Bezahlung pro Einsatz. Hier kommt dann immer eine kleine Bereitschafts- oder eine sog. Organisationspauschale hinzu, die die Winterdienstfirmen für die Organisation des Auftrages und Vorhalten von Mitarbeitern in Rechnung stellen.
Die Rechnung ist also ganz einfach:
Schneit es viel im Winter, sind Sie mit einem Pauschalvertrag bestens aufgestellt! Schneit es wenig oder gar nicht, sind Sie mit der Vergütung pro Einsatz definitiv der Gewinner und die Firma für Schneebeseitigung leider der Verlierer, da kaum Umsätze erwirtschaftet wurden.
Wie hoch sind die Preise für die Schneebeseitigung in Frankfurt - Ginnheim?
Pauschal kann man das nicht so einfach sagen, da viele Komponenten in die Kalkulation einfließen. Bei der Kalkulation wird beispielsweise berücksichtigt, ob das Objekt in einem bereits bestehenden Tourenbereich liegt und ob die Fläche mit einer Maschine freigeräumt werden kann oder per Hand bearbeitet werden muss.
Als Richtwerte können wir Ihnen aber folgende Preise für den Winterdienst in Frankfurt - Ginnheim nennen:
Gehwege: 3,00 – 5,00 € pro m² für die gesamte Saison
Parkplatzflächen: 1,00 – 2,50 € pro m² für die gesamte Saison
Streugutbeseitigung Ende der Saison: 0,10 – 0,20 € pro m²
Um dies zu verdeutlichen, veröffentlichen wir hier jetzt ein Leistungsverzeichnis, eine sogenannte Leistungsbeschreibung für den Winterdienst, an der sich unsere Winterdienstmitarbeiter orientieren müssen.
Leistungsbeschreibung Winterdienst
Saison: 01.11.-31.03.
Schneeräumung in Frankfurt - Ginnheim
- Bei Schneefall ist mittels geeigneter Maschinen und Geräte der Schnee soweit technisch möglich zu entfernen. Anschließend ist die Fläche mit geeigneten bzw. gemäß Angebotsbedingungen zulässigen Streumitteln (z.B. Lavagranulat, Glasasche, Sand, Kiesel, Splitt) abzustreuen.
- Bei Schneefall sind die Räumarbeiten, sofern möglich, unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls durchzuführen. Während des Schneefalls ist der Winterdienst nur dann durchzuführen, wenn die Ortssatzung dies erfordert.
Streudienst in Frankfurt - Ginnheim
- Vereiste Flächen sind sparsam mit geeigneten bzw. gemäß Angebotsbedingungen zulässigen Streumitteln zu behandeln. Die Arbeiten müssen so ausgeführt werden, dass ein Begehen der Flächen mit witterungsangepasstem Schuhwerk gefahrlos möglich ist.
- Gefrorener Niederschlag ist mit entsprechenden Geräten (maschinell oder manuell) abzustreuen, so dass ebenfalls ein gefahrloses Begehen mit witterungsangepasstem Schuhwerk möglich ist.
- Das Abstreuen gegen Bodenglätte ist entsprechend der Ortssatzung in dem vorgeschriebenen Zeitraum durchzuführen. Diese Arbeiten werden innerhalb 24 Stunden so häufig ausgeführt, wie es die Regelungen der Ortssatzung vorsehen und es die örtlichen Gegebenheiten erfordern.
Sonstiges
- Bei unsicherer Wetterlage sind Kontrollfahrten durchzuführen, mit denen die Notwendigkeit des Winterdienstes geprüft wird.
- Alle Arbeiten werden gemäß der aktuellen Ortssatzung bzw. dem aktuellen Wegegesetz durchgeführt.
- Eis und Schnee sind an den Fahrbahn- bzw. Gehwegrand zu räumen
- Das angefallene Streugut ist auf den relevanten Flächen erst nach dem 31.03. zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Diese Position ist nicht Bestandteil des Auftrages. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot.
- Eventuelle Schäden sind selbstverständlich über unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Alle Angaben in diesem gesamten Artikel sind ohne Gewähr!